Golfreisen
 
Golf & Wein in La Rioja Information Angebot Kontakt Karte Verbindungen
 

Allgemeine Geschäftsbedingungen


www.golfandwinespain.com ist Eigentum und eingetragenes Warenzeichen von Family Golf Tours S.L., mit der Steuernummer
B-64611015, eingetragen in das Handelsregister von Barcelona im Band 39853, Blatt 44, Seite B 353984 Eintrag 1, mit Sitz in c/Oliana 18-20, Barcelona 08006 und Telefonnummer 607257907 (provisorisch)

Zulassung Reiseagentur G.C. 1551.

Mit der Inanspruchnahme der auf dieser Website und in der Broschüre von golfandwinespain.com angebotenen Leistungen durch den Nutzer erkennt dieser die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen ausdrücklich an.

1. Der Nutzer erklärt, dass er volljährig (über 18 Jahre alt) und ausreichend geschäftsfähig ist, um die auf der Website und in der Broschüre von golfandwinespain.com angebotenen Leistungen zu kontrahieren. Er erklärt auch, dass er die Bindung an diesen Vertrag annimmt und dass er die entsprechenden Bedingungen vollumfänglich versteht und annimmt.


2. Alle Spieler müssen über ein Handicap-Zertifikat verfügen. Außerdem möchten wir darauf hinweisen, dass jeder Spieler selbst dafür verantwortlich ist, pünktlich zu seinen Teetimes zu erscheinen. Bei einer Verspätung ist es möglich, dass die Verantwortlichen des Golfplatzes ein Spiel nicht zulassen.

Bitte beachten Sie auch, dass die Verfügbarkeit von zusätzlichen Ausstattungsgegenständen, wie Golfcarts, Leihschläger etc., von Golfplatz zu Golfplatz variieren und dass ihr Preis nicht in unseren Paketen enthalten ist. Daher empfiehlt es sich, diese Extra, falls nötig, im Voraus zu reservieren.

3. Der Nutzer erklärt, dass sämtliche Information, die er golfandwinespain.com zur Verfügung stellt, wahr, vollständig und präzise ist und er verpflichtet sich dazu, diese Information auf dem aktuellen Stand zu halten.

Alle Inhalte, Warenzeichen, Logos, Abbildungen etc. auf golfandwinespain.com und in den Broschüren von www.golfandwinespain.com stehen unter dem Schutz der Gesetze zum Schutz des geistigen und gewerblichen Eigentums.

Jeder Verstoß gegen die obengenannten Gesetzte wird gemäß dem geltenden Recht verfolgt. Die Vervielfältigung, Nutzung, Änderung, Weitergabe oder öffentliche Verbreitung durch jegliches Medium der Gesamtheit des Inhalts dieser Website und der Broschüren für andere Zwecke als die der rechtmäßigen Information und Buchung seitens der Nutzer der angebotenen Leistungen ist untersagt.

Die Information über das Angebot, die sowohl auf der Website als auch in den Broschüren enthalten ist, ist für den Veranstalter bindend, es sei denn, es tritt einer der folgenden Umstände ein:

a) Die Änderungen der genannten Information wurden dem Kunden schriftlich und eindeutig mitgeteilt, bevor der Vertrag geschlossen wurde und diese Möglichkeit wurde eindeutig im Angebotsprogramm erwähnt, was auf alle Inhalte dieser Broschüre und der Website zutrifft.

b) Spätere Änderungen wurden von den Vertragsparteien schriftlich vereinbart.

c) Schreib- und/oder Druckfehler.

*******************

Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen den Bestimmungen des Gesetzes 21/1995 vom 6. Juli über kombinierte Reisen, des Gesetzes 7/1998 vom 13. April über allgemeine Geschäftsbedingungen im Vertragsabschluss und des Gesetzes 26/1984 vom 19. Juli über den allgemeinen Verbraucher- und Nutzerschutz sowie den weiteren gültigen gesetzlichen Bestimmungen. Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen werden allen Verträgen über kombinierte Reisen angefügt, dessen Gegenstand die in der Broschüre oder auf der Website enthaltenen Programme von golfandwinespain.com sind. Sie sind verpflichtend für die Vertragsparteien, zusammen mit den einzelnen Bedingungen, die entweder Teil des jeweiligen Vertrags sind, oder die in den Reiseunterlagen, die der Kunde bei Vertragsabschluss erhält, angeführt sind.

I. REISEBUCHUNG

1. Reservierungsantrag:

1.1 Für die Buchung einer Reise muss der Kunde zunächst einen „Reservierungsantrag“ ausfüllen. Nach Erhalt dieses Antrags verpflichtet sich die Reiseagentur zur Durchführung der nötigen Schritte um die Reservierung gemäß der verfügbaren Plätze und Zeiträume zu bestätigen.


1.2 Bei Antragstellung wird eine Anzahlung fällig, die 30% des Preises der Reise beträgt, um deren Reservierung der Kunde bittet. Wenn die Reservierung bestätigt wird, wird die Anzahlung mit dem Preis der Reise verrechnet. Wenn der Kunde den Reservierungsantrag vor der entsprechenden Bestätigung zurückzieht, wird ihm die Anzahlung erstattet, abzüglich, falls erforderlich, einer angemessenen Bearbeitungsgebühr.


1.3 Wenn der Kunde um eine individuell für ihn zusammengestellte kombinierte Reise bittet, kann die Agentur um eine Zahlung für die Erstellung des Projekts bitten. Wenn der Kunde das Angebot über die kombinierte Reise, das die Agentur ihm unterbreitet, annimmt, und wenn die Agentur die enthaltenen Leistungen bestätigen kann, wird die Anzahlung mit dem Reisepreis verrechnet. Sollte die Agentur die Leistungen nicht bestätigen können, wird sie geleistete Zahlung an den Kunden zurückerstatten.


1.4 Sollte in einem der vorgenannten Fälle die Agentur die gewünschte Reise nicht anbieten können und dem Kunden eine vergleichbare oder andere Reise anbietet, so hat dieses Angebot eine Gültigkeit von 24 Stunden, falls nichts anderes ausdrücklich erwähnt wird. In diesen Fällen kommt es zum Vertragsabschluss, wenn der Kunde das Angebot innerhalb dieser Frist, oder einer anderen ausdrücklich festgesetzten Frist, annimmt.

2. Reservierungsbestätigung

Der Vertrag über die kombinierte Reise kommt mit der Bestätigung der Reservierung zustande. Von diesem Moment an ist der Vertrag über die kombinierte Reise für beide Vertragsparteien bindend.

3. Zahlung des Reisepreises

3.1 Im Augenblick des Vertragsabschlusses sollte der Kunde bereits eine Anzahlung in Höhe von 30% des Reisepreises geleistet haben. Falls der Kunde diese Zahlung nicht geleistet hat, muss er dies innerhalb einer angemessenen Frist nachholen.

3.2 Die Zahlung des restlichen Preises (Gesamtpreis der Reise) ist spätestens 15 Tage vor Reiseantritt fällig. Golfanwinespain.com händigt dem Kunden die Beförderungstickets, Reisevoucher und anderen Dokumente aus, die unerlässlich sind für die korrekte Durchführung der Leistungen, die Teil der kombinierten Reise sind. Sollte der Kunde die Zahlung nicht leisten, kann die Agentur diese innerhalb einer von der Agentur festgesetzten Frist fordern.

3.3 Sollte der Kunde eine der in den vorangegangenen Abschnitten vorgesehenen Zahlungen nicht innerhalb der entsprechenden Frist leisten, so kann die Agentur den Vertrag kündigen und die für einen Vertragsrücktritt festgesetzten Regelungen anwenden.

3.4 Golfanwinespain.com stellt dem Kunden eine Rechnung aus, in der die fälligen Zahlungen und die gewünschten Leistungen aufgeführt sind.

Die Übergabe der Voucher und Reiseunterlagen findet spätestens sieben Tage vor Antritt der Reise durch elektronische Post (kostenlos) oder durch konventionelle Post (Kosten von 10 Euro pro Reservierung) statt.

Zahlungsarten:

Überweisung auf das Konto Nummer:
0128 / 0540 / 93 / 0100007594
Kundendienst:
mailto:info@golfandwinespain.com


II. ANWENDBARE REGELUNGEN FÜR DIE ANGEBOTENEN LEISTUNGEN DER KOMBINIERTEN REISE

4. Leistungen

4.1 Die im Vertrag enthaltenen Leistungen der kombinierten Reise ergeben sich aus der dem Kunden in der Broschüre oder im Programm dargebotenen Information sowie aus den Angaben, die im Rahmen der Reservierungsbestätigung gemacht wurden.

4.2 Golfandwinespain.com behält sich das Recht vor, die endgültige Reiseroute infolge fehlender Verfügbarkeit der Golfplätze, Weinkellereien und anderer Anbieter erheblich zu ändern. Die Änderungen dieser Information müssen dem Kunden eindeutig schriftlich mitgeteilt werden, um Gültigkeit zu erlangen.

5. Unterkunft

Sofern in der Broschüre nicht anderes angegeben wird oder keine weiteren Bedingungen bestimmt werden gilt:

5.1 Im Hinblick auf jene Länder, in denen eine offizielle Klassifikation der Hotels oder anderer Herbergsbetriebe existiert, gibt die Broschüre die touristische Klassifikation, die in dem entsprechenden Land vergeben wird, wieder. In jedem Fall muss die Agentur für eine größtmögliche Entsprechung sorgen zwischen den verwendeten Klassifikationen und den Erwartungen, welche diese in den Kunden erwecken können, sorgen.

5.2 Der Zeitpunkt der An- und Abreise in den Hotels richtet sich nach der ersten und letzten Leistung, die der Kunde in Anspruch nehmen wird. Falls nichts anderes ausdrücklich vereinbart wird, so können die Zimmer in der Regel ab 14 Uhr des Anreisetags bezogen werden und müssen vor 12 Uhr des Tags der Abreise geräumt werden.

5.3 Die Zimmer sind in der Regel Doppelzimmer mit zwei Betten, in denen ein weiteres Bett für eine dritte Person aufgestellt werden kann, wobei es sich normalerweise um ein Schlafsofa oder ein Klappbett handelt.

5.4 Die Möglichkeit, Haustier mit auf die Reise zu nehmen, muss bei golfandwinespain.com im Augenblick der Reservierung erfragt werden, da Haustiere in den Hotels in der Regel nicht zugelassen sind.

5.5 Sollte golfandwinespain.com sich dazu verpflichtet sehen, ein bestätigtes Hotel wegen einer besonderen Veranstaltung oder aufgrund von nicht von der Agentur zu vertretenden Gründen zu ändern, so beschränkt sich die Haftung auf die Verpflichtung, ein anderes Hotel der gleichen oder höheren Kategorie anzubieten. Sollte dies nicht möglich sein, so wird dem Kunden die Differenz zwischen dem ursprünglich im Vertrag festgesetzten Preis und dem endgültigen tatsächlichen Preis erstattet.

6. Transport

6.1 Der Kunde muss am für die Abreise vereinbarten Ort erscheinen, zur Uhrzeit, die von der Agentur angegeben wurde, oder die gegebenenfalls in der Broschüre genannt ist.

6.2 Sollte der Kunde die Reise nicht antreten können, da er nicht zum vereinbarten Zeitpunkt erschienen ist, so kommen die in Abschnitt 14 vorgesehenen Regelungen zum Nichterscheinen zur Anwendung, beziehungsweise die in Abschnitt 12 vorgesehenen Regelungen zum Vertragsrücktritt seitens des Kunden.

6.3 Die Eigenschaften der Reisebusse können je nach Anzahl der Reiseteilnehmer Unterschiede aufweisen.

Sollte für eine Reise nicht die erforderliche Anzahl an Teilnehmern erreicht werden, so kann auch ein Minibus oder ein Fahrzeug mit weniger Sitzplätzen verwendet werden.

6.4 Sollten während der Reise Verluste oder Schäden am Handgepäck oder an anderen Gegenständen, die der Kunde mit sich führt, auftreten, gehen diese ausschließlich auf Gefahr des Reisenden.

7. Verpflegung

7.1 Wird die Verpflegungskategorie eines Hotels mit Vollpension (VP) angegeben, so schließt diese Frühstück, Mittagessen und Abendessen ein.
Die Verpflegungskategorie Halbpension (HP) umfasst ein Frühstücksbuffet, Mittagessen und Unterkunft. In der Regel sind die Getränke bei diesen Mahlzeiten nicht mit inbegriffen.

7.2 Besondere Ernährungsweisen (vegetarische oder spezielle Kost) werden nur garantiert, wenn dies zuvor von den Vertragsparteien in besonderen Vertragsbedingungen vereinbart wurde.

8. Zusätzliche Leistungen

8.1 Wenn ein Kunde besondere Leistungen (zum Beispiel ein Zimmer einer höheren Kategorie etc.) wünscht und diese Leistungen nicht definitiv von golfandwinespain.com bestätigt werden können, so kann der Kunde auf die gewünschten Leistungen verzichten oder den entsprechenden Antrag aufrecht erhalten, in Erwartung, dass diese Leistungen schließlich doch angeboten werden können.

8.2 Sollten die Vertragsparteien die Zahlung für zusätzliche Dienste, die schließlich nicht geleistet werden können, vereinbart haben, so wird golfandwinespain.com den gezahlten Betrag zurückerstatten, entweder unverzüglich bei Verzicht des Kunden auf die zusätzliche Leistung oder nach Rückkehr von der Reise, je nachdem ob der Kunde auf die Leistung des gewünschten zusätzlichen Dienstes bereits verzichtet hatte, oder ob er den Antrag aufrecht erhielt.

9. Gepäck

Das Gepäck und die weiteren persönlichen Gegenstände des Kunden sind nicht Gegenstand des Vertrags über die kombinierte Reise. Der Transport erfolgt durch den Reisenden und auf seine eigene Gefahr.
Gofandwinespain.com haftet nicht für Vorfälle jeglicher Art oder ihre Konsequenzen in Zusammenhang mit dem Gepäck.

Die Beförderungsunternehmen (Flug-, Schifffahrts- und Bahngesellschaften, Gesellschaften zur Beförderung auf dem Landweg etc.) können gegenüber dem Kunden haften gemäß den Bestimmungen des Beförderungsvertrags, die den entsprechenden Fahrscheinen zugrunde liegen.

Diese Verträge kommen einzig zwischen dem genannten Beförderungsunternehmen und dem Kunden und unabhängig von golfandwinespain.com zustande. Sollte das aufgegebene Gepäck abhandenkommen, so ist die Reklamation an das Beförderungsunternehmen zu richten.

Was die Luftbeförderung des Gepäcks betrifft, so gelten die von den Fluggesellschaften aufgestellten und von der IATA reglementierten Bestimmungen. Im Falle eines Schadens oder eines Verlusts empfehlen wir umgehend eine entsprechende Schadensanzeige (P.I.R. property irregularity report) vor Verlassen des Flughafens zu stellen.

Ebenso haften die Hotels, gemäß ihren spezifischen Bestimmungen, für jede Art von Vorfall im Zusammenhang mit dem Gepäck und den persönlichen Gegenständen des Kunden, der sich während des Aufenthalts im entsprechenden Hotel ereignet.

Es wird empfohlen, dass die Kunden beim Auf- und Abladen ihres Gepäcks anwesend sind und dass, sobald sie einen Mangel, Schaden oder Verlust eines ihrer persönlichen Gegenstände feststellen, die nötigen Reklamationen sofort bei den Beförderungsunternehmen oder beim Hotel stellen.

III. RECHTE DER VERTRAGSPARTEIEN VOR BEGINN DER REISE

10. Vertragsänderung

10.1 Sollte der Kunde vor Antritt der Reise eine Änderung des Ziels, des Transportmittels, der Dauer, des Termins oder der Route der gebuchten Reise oder der sonstigen Bestimmungen hinsichtlich der Leistungen wünschen, und wenn die Agentur diese Änderungen durchführen kann, so kann diese die Zahlung der nachgewiesenen zusätzlichen Kosten für die durchgeführten Änderungen verlangen sowie die Zahlung einer Zulage für die Reservierungsänderung, die nicht mehr als 3% des Reisepreises betragen darf.

10.2 Vor Reiseantritt darf die Agentur nur diejenigen Änderungen durchführen, die unerheblich und für die Durchführung der Reise erforderlich sind. Als erhebliche Änderungen werden solche erachtet, welche die Erfüllung des Reisezwecks gemäß den allgemeinen oder speziellen Eigenschaften der Reise verhindern.

10.3 Sollte sich die Agentur dazu gezwungen sehen, erhebliche Änderungen vornehmen zu müssen, so wird sie dies dem Kunden umgehend mitteilen. Dieser kann dann entscheiden, ob er die Änderung des Vertrags, in der die vorgenommenen Abwandlungen und ihre Auswirkungen auf den Reisepreis ausdrücklich wiedergegeben werden, annimmt, oder ob er vom Vertrag zurücktreten möchte. Der Kunde muss der Agentur seine Entscheidung innerhalb von drei Tagen nach Erhalt der Nachricht über die Änderung mitteilen. Wenn der Kunde seine Entscheidung nicht innerhalb der genannten Frist mitteilt, so gilt dies als Annahme des Vertrags.

11. Änderung des Preises

11.1 Golfandwinespain.com kann den Preis nur nach oben oder nach unten ändern, wenn diese Änderung wenigstens 20 Tage vor Reiseantritt stattfindet und wenn sie unbedeutend ist, das heißt 15% des Reisepreises nicht überschreitet.

11.2 Dies Änderungen werden dem Kunden schriftlich oder auf jedem anderen Weg mitgeteilt, der einen Nachweis über den Versand der Nachricht erlaubt. Der Kunde kann vom Vertrag zurücktreten, wenn die Änderung erheblich ist, oder er kann die Änderung des Vertrags annehmen. Der Kunde muss der Agentur seine Entscheidung innerhalb einer Frist von drei Tagen mitteilen.

12. Rechte des Kunden im Fall der Vertragsauflösung

12.1 Sollte der Kund gemäß den vorangegangenen Abschnitten vom Vertrag zurücktreten, so kann er zwischen den folgenden Optionen wählen:

Rückerstattung innerhalb einer Frist von einem Monat aller geleisteten Zahlungen oder Annahme einer gleich- oder höherwertigen kombinierten Reise, sofern die Agentur ihm eine solche anbieten kann. Wenn die angebotene Reise höherwertig ist, so kann die Agentur keinen Preiszuschlag verlangen. Der Kunde kann auch den Antritt einer Reise geringeren Wertes annehmen, aber in diesem Fall wird die Agentur die Preisdifferenz vom Reisepreis abziehen.


12.2 In beiden Fällen hat der Kunde ein Recht auf die Zahlung einer Entschädigung, die für den Fall der Stornierung der Reise gemäß Abschnitt 13 vorgesehen ist, und die innerhalb der gleichen Frist erfolgen muss.

13. Übertragung der Reservierung

13.1 Der Kunde kann seine Reservierung auf eine Person übertragen, welche die erforderlichen Voraussetzungen, die in der Broschüre und im Vertrag für den Antritt der kombinierten Reise genannt werden, erfüllt.

13.2 Die Übertragung muss der Agentur auf geeignete Weise mitgeteilt werden und ist kostenlos, sofern die Agentur die Mitteilung nicht später als fünfzehn Tage vor Beginn der Reise erhält. Wenn die Übertragung zu einem späteren Zeitpunkt stattfinden soll und die Agentur sie akzeptieren kann, so kann diese vom Kunden einen Übertragungszuschlag verlangen, der 3% des Reisepreises nicht übersteigt.

13.3 In jedem Fall haften der Kunde und die Person, auf welche die Reservierung übertragen wurde, gemeinsam für die Zahlung des Restbetrags sowie für die nachgewiesenen zusätzlichen Kosten, die für die Übertragung angefallen sein könnten.


14. Stornierungsrecht des Kunden

14.1 Sollte der Kunde die gebuchten Leistungen freiwillig zu einem beliebigen Zeitpunkt unterbrechen aufgrund von Änderungen des Programms infolge der meteorologischen Verhältnisse oder anderer Gründe, oder aufgrund von Verspätungen oder anderen Umständen, die während der Reise auftreten können, so werden keine der bereits geleisteten Zahlungen zurückerstattet. Family Golf tours sowie die Leistungsanbieter sind von jeglicher Haftung für die Kosten, die durch die genannten Unterbrechungen entstehen, befreit.
Bei einem Vertragsrücktritt innerhalb von 15 Tagen vor Reiseantritt muss der Kunde eine Rücktrittspauschale zahlen, die sich nach den folgenden Angaben richtet:

35% des Reisepreises bei einer Stornierung, die mehr als zehn und weniger als 15 Tage vor Antritt der Reise vorgenommen wird.

60% des Reisepreises bei einer Stornierung, die zwischen zehn und drei Tage vor Reiseantritt vorgenommen wird.

100% des Reisepreises bei einer Stornierung innerhalb von 48 Stunden vor Antritt der Reise.


14.2 Der Kunde muss keine Rücktrittspauschale zahlen wenn der Vertragsrücktritt aufgrund von höherer Gewalt erfolgt. Als höhere Gewalt im Sinne dieser Regelung gelten: Tod, Unfall oder schwere Krankheit des Kunden oder einer der Personen seines Haushalts oder vergleichbare Gründe, die eine Teilnahme an der Reise verhindern.

14.3 Auf jeden Fall muss der Kunde die Kosten, die für die Bearbeitung der Stornierung anfallen, tragen.


14.4 Der Vertragsrücktritt wird wirksam in dem Augenblick, in dem die Willenserklärung des Kunden der Agentur zugeht.

14.5 Sobald die Agentur vom Vertragsrücktritt erfährt, werden dem Kunden die geleisteten Zahlung innerhalb einer Frist von nicht mehr als einem Monat zurückerstattet, abzüglich der Bearbeitungsgebühr und, falls zutreffend, der nachgewiesenen Stornierungskosten sowie der Rücktrittspauschale.

14.6 Wenn die kombinierte Reise besonderen Vertragsbedingungen unterliegt, wie zum Beispiel speziellen Tarifen oder vergleichbaren Bedingungen, so finden die Bearbeitungsgebühren und Rücktrittspauschalen Anwendung, die in der Broschüre oder dem Vertrag der jeweiligen Reise ausdrücklich erwähnt werden und gehen zulasten des Kunden.

15. Absage der Reise durch den Veranstalter

15.1 Bei Absage der Reise durch den Veranstalter aus einem Grund, der nicht vom Kunden zu vertreten ist, hat dieser das Recht auf Vertragskündigung mit den im Abschnitt 10 vorgesehenen Rechten.

15.2 In den folgenden Fällen entsteht kein Recht auf Schadensersatz:

- Wenn die Absage der Reise aufgrund von Nichterreichen der erforderlichen Teilnehmerzahl, die in der Broschüre oder im Vertrag der kombinierten Reise festgesetzt ist, erfolgt. In diesem Fall muss die Agentur die Absage dem Kunden vor Ablauf der in der Broschüre oder im Vertrag angegebenen Frist schriftlich mitteilen. Sollte keine entsprechende Frist angegeben sein, so wird diese auf zehn Tage vor Antritt der Reise festgesetzt.

- Bei Absage der Reise aufgrund von höherer Gewalt. Zum Begriff höhere Gewalt zählen alle Ereignisse, die außerhalb des Einflussbereichs der Agentur liegen, die ungewöhnlich und unvorhersehbar sind und deren Konsequenzen sich nicht verhindern lassen konnten, obwohl die Agentur angemessene Maßnahmen ergriffen hat.

16. Nichterscheinen bei Reiseantritt

16.1 Nichterscheinen bei Reiseantritt liegt vor, wenn der Kunde seine Absicht, an der Reise nicht teilzunehmen, nicht mitteilt und nicht zur vereinbarten Zeit am vereinbarten Ort für den Antritt der Reise erscheint. In diesem Fall verliert er alle Ansprüche auf Rückerstattung der geleisteten Zahlungen und ist weiterhin zur Zahlung der ausstehenden Summen verpflichtet.

16.2 Erfolgt das Nichterscheinen allerdings aufgrund von höherer Gewalt, so hat der Kunde Anspruch auf Rückerstattung der geleisteten Zahlungen, abzüglich einer Bearbeitungs- und Stornierungsgebühr. Als höhere Gewalt im Sinne dieser Regelung gelten: Tod, Unfall oder schwere Krankheit des Kunden oder einer der Personen seines Haushalts oder vergleichbare Gründe, die eine Teilnahme an der Reise und die Möglichkeit einer entsprechenden Mitteilung an die Agentur verhindern.


IV. RECHTE UND PFLICHTEN DER VERTRAGSPARTEIEN NACH ANTRITT DER REISE

17. Schlechterfüllung oder fehlende Leistungen

17.1 Sollte der Kunde während der Reise feststellen, dass eine der gebuchten Leistungen nicht oder nur mangelhaft erfüllt wird, so muss er dies golfandwinespain.com unverzüglich und vor Ort mitteilen oder, falls nötig, dem Anbieter der Dienstleistung, um die es sich handelt. Die Mitteilung muss schriftlich oder auf jedem anderen Weg erfolgen, der einen Nachweis über den Versand der Nachricht erlaubt. Nach Erhalt der Mitteilung muss golfanwinespain.com die nötigen Maßnahmen für eine angemessene Lösung des Problems ergreifen.

17.2 Wenn die Mitteilung in der genannten Weise und innerhalb der genannten Frist erfolgt, so befreit der Beleg für die Übermittlung der Nachricht den Kunden vom Beibringen weiterer Beweise für den Mangel, es sei denn, dass golfandwinespain.com oder der Leistungserbringer in Anwesenheit des Kunden nachweisen konnten, dass der entsprechende Mangel nicht existiert oder nicht die erforderlichen Eigenschaften erfüllt und dass sie dies belegen konnten.

17.3 Wenn der Kunde die entsprechende Mitteilung nicht in der genannten Weise und innerhalb der genannten Frist übermittelt, so muss er die Mängel, die er geltend machen will, gemäß den allgemeinen Beweiskriterien beweisen. Alle Schäden, die aufgrund der fehlenden Kommunikation entstehen oder sich verschlimmern, fallen zu seinen Lasten.

18. Unmöglichkeit der Erbringung eines bedeutenden Teils der Leistungen seitens des Veranstalters

18.1 Sollte die Agentur nach Reiseantritt einen bedeutenden Teil der Leistungen, die im Vertrag vorgesehen sind, nicht erbringen können, oder sollte sie nicht nachweisen können, dass sie diese Leistungen nicht erbringen kann, so muss golfandwinespain.com angemessene Lösungen für die Fortsetzung der Reise finden. Als bedeutender Teil der vorgesehenen Leistungen gelten jene, deren Fehlen den normalen Ablauf der Reise verhindern und bei deren Fehlen man nicht erwarten kann, dass ein Teilnehmer an dieser Art von Reisen unter diesen Umständen die Reise fortsetzt.


18.2 golfandwinespain.com kann keine zusätzlichen Zahlungen für die vorgenommenen Lösungen für die Fortsetzung der Reise verlangen und wird dem Kunden die Differenz zwischen dem Preis der vorgesehenen Leistungen und dem Preis der erbrachten Leistungen zurückerstatten.

18.3 Wenn der Kunde ausdrücklich oder stillschweigend die von golfanwinepsain.com vorgeschlagenen Lösungen akzeptiert, so hat er kein Recht auf Entschädigung für die genannten Änderungen. Als stillschweigende Annahme der genannten Vorschläge gilt, wenn der Kunde die Reise mit den vom Veranstalter vorgeschlagenen Lösungen fortführt.

18.4 Sollten die vom Veranstalter vorgenommenen Lösungen nicht durchführbar sein oder sollte der Kunde sie aus angemessenen Gründen nicht akzeptieren, muss die Agentur:

Dem Kunden ein Beförderungsmittel, das mit dem gebuchten vergleichbar ist, für die Rückreise an den Ort des Reiseantritts oder an jeden anderen Ort, den die Vertragsparteien vereinbart haben, zur Verfügung stellen, sofern der Vertrag die Rückbeförderung einschließt.

Dem Kunden die geleisteten Zahlungen abzüglich des Betrags für die Leistungen, die er ihm bis zum Ende der Reise erbracht hat, zurückerstatten, es sei denn, der Mangel, der die Fortsetzung der Reise verhindert, ist vom Kunden zu vertreten.

Dem Kunden, wenn nötig, eine Entschädigung zahlen.

19. Vertragsrücktritt seitens des Kunden während der Reise

19.1 Der Kunde hat das Recht, nach Reiseantritt vom Vertrag über die kombinierte Reise zurückzutreten, darf in diesem Fall aber keine Erstattung der geleisteten Zahlungen fordern und ist weiterhin zur Zahlung der ausstehenden Forderungen verpflichtet.

19.2 Wenn der Vertragsrücktritt aufgrund eines Unfalls oder einer Krankheit des Kunden erfolgt, die ihn an der Fortsetzung der Reise hindern, so ist die Agentur dazu verpflichtet, dem Kunden die notwendige Hilfe zu leisten und, falls nötig, ihm die Differenz zwischen dem Preis für die vorgesehenen Leistungen und dem Preis für die erbrachten Leistungen zurückzuerstatten, abzüglich der entsprechenden nachgewiesenen Stornierungskosten.


19.3 In beiden Fällen gehen die zusätzlichen Kosten für den Vertragsrücktritt und insbesondere die Kosten für die Rückreise zum Ort des Reiseantritts zulasten des Kunden.

20. Mitwirkungspflicht seitens des Kunden für die Gewährleistung eines normalen Reiseablaufs

20.1 Der Kunde muss sich an die Anweisungen von golfandwinespain.com hinsichtlich eines angemessenen Verlaufs der Reise halten sowie an die allgemeinen Bestimmungen für die Teilnehmer der Leistungen, die zur kombinierten Reise gehören. Insbesondere muss er während einer Gruppenreise die üblichen Umgangsformen wahren und sich so verhalten, dass ein normaler Verlauf der Reise nicht gefährdet wird.

20.2 Schwere Verstöße gegen diese Pflichten erlauben es der Agentur, den Vertrag über die kombinierte Reise zu kündigen. In diesem Fall muss die Agentur dem Kunden ein Beförderungsmittel, das mit dem gebuchten vergleichbar ist, für die Rückreise zum Ort des Reiseantritts oder zu jedem anderen vereinbarten Ort zur Verfügung stellen, sofern der Vertrag die Rückbeförderung einschließt. Die Agentur hat außerdem das Recht auf eine Entschädigung für die Schäden, die durch das Verhalten des Kunden entstanden sind.

V. VERTRAGSHAFTUNG FÜR SCHLECHTERFÜLLUNG ODER NICHTERFÜLLUNG

21. Haftungsverteilung

21.1 golfandwinespain.com haftet gegenüber dem Kunden für die korrekte Erfüllung des Reisevertrags gemäß den Verpflichtungen, die der Veranstalter als Leistungserbringer von kombinierten Reisen hat.

21.2 golfandwinespain.com haftet ausschließlich für die Koordinierung der im Vertrag enthaltenen Leistungen. Alle Umstände und Ereignisse, die vom Veranstalter nicht zu vertreten sind, fallen nicht unter die Haftung der Agentur.

Gründe für den Haftungsausschluss

· Die bei Vertragserfüllung festgestellten Mängel sind vom Kunden zu vertreten.

· Die genannten Mängel sind von einem Dritten zu vertreten, der nichts mit der Erbringung der im Vertrag vorgesehenen Leistungen zu tun hat, und sind unvorhersehbar und unüberwindbar.

· Die genannten Mängel sind auf höhere Gewalt zurückzuführen. Als höhere Gewalt gelten all jenen Umstände, die ungewöhnlich und unvorhersehbar sind und deren Konsequenzen nicht verhindert werden konnten, obwohl angemessene Maßnahmen ergriffen wurden.

22. Haftungsausschluss für Personenschäden

22. Hinsichtlich der Entschädigung für die Schäden, die sich aus der Nichterfüllung oder der mangelhaften Erfüllung der im Vertrag über die kombinierte Reise enthaltenen Leistungen entstehen, so richten sie sich nach den gültigen Gesetzen, die für diese Fälle gelten. Die Schäden, die keine Personenschäden sind, müssen vom Kunden belegt werden und die Entschädigung für diese Schäden kann in keinem Fall den ursprünglich vereinbarten Gesamtpreis für die Reise überschreiten.
Golfandwinespain.com haftet unter keinen Umständen für die Kosten für Unterkunft, Verpflegen, Beförderung und andere Kosten, die aufgrund einer Verspätung der Beförderungsmittel infolge von höherer Gewalt entstehen können.
Findet die Beförderung auf dem Landweg statt und mit einem Transportmittel, das von golfandwinespain.com direkt oder indirekt gebucht wurde, so muss der Kunde im Falle eines Unfalls die entsprechende Reklamation beim Beförderungsunternehmen stellen, um einen möglichen Schadensersatz von der Versicherung dieses Unternehmens zu erhalten. Golfandwinespain.com wird den Kunden dabei kostenlos beraten und helfen.

22.2 Die in den vorangegangenen zwei Abschnitten beschriebenen Beschränkungen gelten nicht, wenn die Agentur oder die Leistungserbringer den Schaden vorsätzlich verursacht oder ihn fahrlässig in Kauf genommen haben.

23. Information über anwendbaren Vorschriften für Reisepässe und Visa

23.1 Die Agentur ist dazu verpflichtet, den Kunden über die für die Reise und den Aufenthalt nötigen Gesundheitsvorschriften zu unterrichten sowie über die anwendbaren Vorschriften hinsichtlich der Reisepässe und Visa von Bürgern der Europäischen Union und haftet für die Richtigkeit der erbrachten Information.

23.2 Der Kunde ist verpflichtet, die für die Reise nötigen Unterlagen, einschließlich des Reisepasses und der Visa, zu beschaffen und die genannten Gesundheitsvorschriften zu erfüllen. Die Agentur haftet nicht für Schäden, die durch das Fehlen dieser Unterlagen entstehen, insbesondere nicht für die Kosten, die für eine Unterbrechung der Reise oder für eine mögliche Rückreise entstehen.


24. Haftung für Leistungen, die nicht Teil der kombinierten Reise sind

24.1 Die Bestimmungen über die Vertragshaftung für die kombinierte Reise finden keine Anwendung auf Leistungen wie die Teilnahme an Ausflügen, Sportveranstaltungen, kulturellen Veranstaltungen oder Besuche von Ausstellungen oder Museen oder andern Leistungen, die nicht im Gesamtpreis für die kombinierte Reise enthalten sind und die der Kunde fakultativ im Rahmen oder während der genannten Reise bucht. In diesen Fällen ist die Agentur dazu verpflichtet, den Kunden auf den fakultativen Charakter dieser Leistungen hinzuweisen sowie auf die Tatsache, dass sie nicht Teil der kombinierten Reise sind.

24.2 Falls die Agentur die Buchung dieser Leistungen vermittelt, so haftet sie für sie gemäß den spezifischen Bestimmungen des geschlossenen Vertrags.

VI. REKLAMATIONEN UND KLAGEN AUS SCHULDRECHTLICHEM VERTRAG

25. Anzuwendendes Gesetz

Dieser Vertrag über eine kombinierte Reise richtet sich nach den von den Vertragsparteien vereinbarten Bestimmungen und nach diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, welche sich nach dem Recht am Ort des Vertragsschlusses richten und, in Ermangelung derer, nach den Bestimmungen des Gesetzes 21/1995 vom 6. Juli über kombinierte Reisen.

26. Reklamation an die Agentur

26.1 Unbeschadet der ihm zur Verfügung stehenden gerichtlichen Verfahren, kann der Kunde die Nichterfüllung oder die mangelhafte Erfüllung des Vertrags gegenüber golfandwinespain.com innerhalb einer Frist von 30 Tagen nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise reklamieren.

26.2 Golfandwinespain.com ist dazu verpflichtet, auf diese Reklamationen schriftlich zu antworten, innerhalb einer Frist von maximal 30 Tagen, je nach den Verpflichtungen, die der Agentur als Leistungsverwalter der kombinierten Reise obliegen.

26.3 Während dieser Zeitspanne können sich die Agentur und der Kunde um eine Vermittlung durch die zuständige Behörde oder durch die Einrichtungen, die diesem Zwecke dienen, bemühen, um selbst eine für beide Seiten zufriedenstellende Lösung für den Konflikt zu finden.

26.4 Wenn der Konflikt durch die Reklamation an die Agentur nicht beigelegt werden kann, so kann der Kunde um eine Schlichtung seitens des Verbraucherschutzes bitten, sofern die betroffene Agentur zuvor dem System der Schiedsgerichtsbarkeit beim Verbraucherschutz beigetreten war, oder er kann in jedem Fall eine Reklamation auf dem Rechtsweg durchsetzen.

27. Gültigkeit

Das Programm in dieser Broschüre hat die folgende Gültigkeit: das Winterprogramm vom 1. Oktober 2007 bis zum 31. März 2008 und das Sommerprogramm vom 1. April 2008 bis zum 31. Juni 2008.

28. Hinweise


Golfandwinespain.com behält sich das Recht vor, die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen regelmäßig abzuändern und zu aktualisieren, ohne dies zuvor den Nutzern mitteilen zu müssen.

Golfandwinespain.com erklärt, dass, im Geist der Transparenz, der sich aus dem Gesetz 21/1995 und dem Gesetz 26/1984 ergibt, sowohl die „Hinweise und wichtigen Hinweise” sowie die anderen in der Broschüre und auf der Website gemachten Angaben, als auch die vorstehenden Informationen wesentlicher Teil des Gegenstands des Vertrags über die kombinierte Reise sind.

 
 
 
Copyright © Family Golf Tours S.L
SpanischEnglischDeutsch