Allgemeine Geschäftsbedingungen
www.golfandwinespain.com ist Eigentum und
eingetragenes Warenzeichen von Family Golf
Tours S.L., mit der Steuernummer
B-64611015, eingetragen in das Handelsregister
von Barcelona im Band 39853, Blatt 44, Seite
B 353984 Eintrag 1, mit Sitz in c/Oliana
18-20, Barcelona 08006 und Telefonnummer
607257907 (provisorisch)
Zulassung Reiseagentur G.C. 1551.
Mit der Inanspruchnahme der auf dieser
Website und in der Broschüre von golfandwinespain.com
angebotenen Leistungen durch den Nutzer
erkennt dieser die folgenden allgemeinen
Geschäftsbedingungen ausdrücklich
an.
1. Der Nutzer erklärt, dass er volljährig
(über 18 Jahre alt) und ausreichend
geschäftsfähig ist, um die auf
der Website und in der Broschüre von
golfandwinespain.com angebotenen Leistungen
zu kontrahieren. Er erklärt auch, dass
er die Bindung an diesen Vertrag annimmt
und dass er die entsprechenden Bedingungen
vollumfänglich versteht und annimmt.
2. Alle Spieler müssen über ein
Handicap-Zertifikat verfügen. Außerdem
möchten wir darauf hinweisen, dass
jeder Spieler selbst dafür verantwortlich
ist, pünktlich zu seinen Teetimes zu
erscheinen. Bei einer Verspätung ist
es möglich, dass die Verantwortlichen
des Golfplatzes ein Spiel nicht zulassen.
Bitte beachten Sie auch, dass die Verfügbarkeit
von zusätzlichen Ausstattungsgegenständen,
wie Golfcarts, Leihschläger etc., von
Golfplatz zu Golfplatz variieren und dass
ihr Preis nicht in unseren Paketen enthalten
ist. Daher empfiehlt es sich, diese Extra,
falls nötig, im Voraus zu reservieren.
3. Der Nutzer erklärt, dass sämtliche
Information, die er golfandwinespain.com
zur Verfügung stellt, wahr, vollständig
und präzise ist und er verpflichtet
sich dazu, diese Information auf dem aktuellen
Stand zu halten.
Alle Inhalte, Warenzeichen, Logos, Abbildungen
etc. auf golfandwinespain.com und in den
Broschüren von www.golfandwinespain.com
stehen unter dem Schutz der Gesetze zum
Schutz des geistigen und gewerblichen Eigentums.
Jeder Verstoß gegen die obengenannten
Gesetzte wird gemäß dem geltenden
Recht verfolgt. Die Vervielfältigung,
Nutzung, Änderung, Weitergabe oder
öffentliche Verbreitung durch jegliches
Medium der Gesamtheit des Inhalts dieser
Website und der Broschüren für
andere Zwecke als die der rechtmäßigen
Information und Buchung seitens der Nutzer
der angebotenen Leistungen ist untersagt.
Die Information über das Angebot,
die sowohl auf der Website als auch in den
Broschüren enthalten ist, ist für
den Veranstalter bindend, es sei denn, es
tritt einer der folgenden Umstände
ein:
a) Die Änderungen der genannten Information
wurden dem Kunden schriftlich und eindeutig
mitgeteilt, bevor der Vertrag geschlossen
wurde und diese Möglichkeit wurde eindeutig
im Angebotsprogramm erwähnt, was auf
alle Inhalte dieser Broschüre und der
Website zutrifft.
b) Spätere Änderungen wurden
von den Vertragsparteien schriftlich vereinbart.
c) Schreib- und/oder Druckfehler.
*******************
Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen
unterliegen den Bestimmungen des Gesetzes
21/1995 vom 6. Juli über kombinierte
Reisen, des Gesetzes 7/1998 vom 13. April
über allgemeine Geschäftsbedingungen
im Vertragsabschluss und des Gesetzes 26/1984
vom 19. Juli über den allgemeinen Verbraucher-
und Nutzerschutz sowie den weiteren gültigen
gesetzlichen Bestimmungen. Die vorliegenden
allgemeinen Geschäftsbedingungen werden
allen Verträgen über kombinierte
Reisen angefügt, dessen Gegenstand
die in der Broschüre oder auf der Website
enthaltenen Programme von golfandwinespain.com
sind. Sie sind verpflichtend für die
Vertragsparteien, zusammen mit den einzelnen
Bedingungen, die entweder Teil des jeweiligen
Vertrags sind, oder die in den Reiseunterlagen,
die der Kunde bei Vertragsabschluss erhält,
angeführt sind.
I. REISEBUCHUNG
1. Reservierungsantrag:
1.1 Für die Buchung einer Reise muss
der Kunde zunächst einen „Reservierungsantrag“
ausfüllen. Nach Erhalt dieses Antrags
verpflichtet sich die Reiseagentur zur Durchführung
der nötigen Schritte um die Reservierung
gemäß der verfügbaren Plätze
und Zeiträume zu bestätigen.
1.2 Bei Antragstellung wird eine Anzahlung
fällig, die 30% des Preises der Reise
beträgt, um deren Reservierung der
Kunde bittet. Wenn die Reservierung bestätigt
wird, wird die Anzahlung mit dem Preis der
Reise verrechnet. Wenn der Kunde den Reservierungsantrag
vor der entsprechenden Bestätigung
zurückzieht, wird ihm die Anzahlung
erstattet, abzüglich, falls erforderlich,
einer angemessenen Bearbeitungsgebühr.
1.3 Wenn der Kunde um eine individuell für
ihn zusammengestellte kombinierte Reise
bittet, kann die Agentur um eine Zahlung
für die Erstellung des Projekts bitten.
Wenn der Kunde das Angebot über die
kombinierte Reise, das die Agentur ihm unterbreitet,
annimmt, und wenn die Agentur die enthaltenen
Leistungen bestätigen kann, wird die
Anzahlung mit dem Reisepreis verrechnet.
Sollte die Agentur die Leistungen nicht
bestätigen können, wird sie geleistete
Zahlung an den Kunden zurückerstatten.
1.4 Sollte in einem der vorgenannten Fälle
die Agentur die gewünschte Reise nicht
anbieten können und dem Kunden eine
vergleichbare oder andere Reise anbietet,
so hat dieses Angebot eine Gültigkeit
von 24 Stunden, falls nichts anderes ausdrücklich
erwähnt wird. In diesen Fällen
kommt es zum Vertragsabschluss, wenn der
Kunde das Angebot innerhalb dieser Frist,
oder einer anderen ausdrücklich festgesetzten
Frist, annimmt.
2. Reservierungsbestätigung
Der Vertrag über die kombinierte Reise
kommt mit der Bestätigung der Reservierung
zustande. Von diesem Moment an ist der Vertrag
über die kombinierte Reise für
beide Vertragsparteien bindend.
3. Zahlung des Reisepreises
3.1 Im Augenblick des Vertragsabschlusses
sollte der Kunde bereits eine Anzahlung
in Höhe von 30% des Reisepreises geleistet
haben. Falls der Kunde diese Zahlung nicht
geleistet hat, muss er dies innerhalb einer
angemessenen Frist nachholen.
3.2 Die Zahlung des restlichen Preises
(Gesamtpreis der Reise) ist spätestens
15 Tage vor Reiseantritt fällig. Golfanwinespain.com
händigt dem Kunden die Beförderungstickets,
Reisevoucher und anderen Dokumente aus,
die unerlässlich sind für die
korrekte Durchführung der Leistungen,
die Teil der kombinierten Reise sind. Sollte
der Kunde die Zahlung nicht leisten, kann
die Agentur diese innerhalb einer von der
Agentur festgesetzten Frist fordern.
3.3 Sollte der Kunde eine der in den vorangegangenen
Abschnitten vorgesehenen Zahlungen nicht
innerhalb der entsprechenden Frist leisten,
so kann die Agentur den Vertrag kündigen
und die für einen Vertragsrücktritt
festgesetzten Regelungen anwenden.
3.4 Golfanwinespain.com stellt dem Kunden
eine Rechnung aus, in der die fälligen
Zahlungen und die gewünschten Leistungen
aufgeführt sind.
Die Übergabe der Voucher und Reiseunterlagen
findet spätestens sieben Tage vor Antritt
der Reise durch elektronische Post (kostenlos)
oder durch konventionelle Post (Kosten von
10 Euro pro Reservierung) statt.
Zahlungsarten:
Überweisung auf das Konto Nummer:
0128 / 0540 / 93 / 0100007594
Kundendienst:
mailto:info@golfandwinespain.com
II. ANWENDBARE REGELUNGEN FÜR DIE ANGEBOTENEN
LEISTUNGEN DER KOMBINIERTEN REISE
4. Leistungen
4.1 Die im Vertrag enthaltenen Leistungen
der kombinierten Reise ergeben sich aus
der dem Kunden in der Broschüre oder
im Programm dargebotenen Information sowie
aus den Angaben, die im Rahmen der Reservierungsbestätigung
gemacht wurden.
4.2 Golfandwinespain.com behält sich
das Recht vor, die endgültige Reiseroute
infolge fehlender Verfügbarkeit der
Golfplätze, Weinkellereien und anderer
Anbieter erheblich zu ändern. Die Änderungen
dieser Information müssen dem Kunden
eindeutig schriftlich mitgeteilt werden,
um Gültigkeit zu erlangen.
5. Unterkunft
Sofern in der Broschüre nicht anderes
angegeben wird oder keine weiteren Bedingungen
bestimmt werden gilt:
5.1 Im Hinblick auf jene Länder, in
denen eine offizielle Klassifikation der
Hotels oder anderer Herbergsbetriebe existiert,
gibt die Broschüre die touristische
Klassifikation, die in dem entsprechenden
Land vergeben wird, wieder. In jedem Fall
muss die Agentur für eine größtmögliche
Entsprechung sorgen zwischen den verwendeten
Klassifikationen und den Erwartungen, welche
diese in den Kunden erwecken können,
sorgen.
5.2 Der Zeitpunkt der An- und Abreise in
den Hotels richtet sich nach der ersten
und letzten Leistung, die der Kunde in Anspruch
nehmen wird. Falls nichts anderes ausdrücklich
vereinbart wird, so können die Zimmer
in der Regel ab 14 Uhr des Anreisetags bezogen
werden und müssen vor 12 Uhr des Tags
der Abreise geräumt werden.
5.3 Die Zimmer sind in der Regel Doppelzimmer
mit zwei Betten, in denen ein weiteres Bett
für eine dritte Person aufgestellt
werden kann, wobei es sich normalerweise
um ein Schlafsofa oder ein Klappbett handelt.
5.4 Die Möglichkeit, Haustier mit
auf die Reise zu nehmen, muss bei golfandwinespain.com
im Augenblick der Reservierung erfragt werden,
da Haustiere in den Hotels in der Regel
nicht zugelassen sind.
5.5 Sollte golfandwinespain.com sich dazu
verpflichtet sehen, ein bestätigtes
Hotel wegen einer besonderen Veranstaltung
oder aufgrund von nicht von der Agentur
zu vertretenden Gründen zu ändern,
so beschränkt sich die Haftung auf
die Verpflichtung, ein anderes Hotel der
gleichen oder höheren Kategorie anzubieten.
Sollte dies nicht möglich sein, so
wird dem Kunden die Differenz zwischen dem
ursprünglich im Vertrag festgesetzten
Preis und dem endgültigen tatsächlichen
Preis erstattet.
6. Transport
6.1 Der Kunde muss am für die Abreise
vereinbarten Ort erscheinen, zur Uhrzeit,
die von der Agentur angegeben wurde, oder
die gegebenenfalls in der Broschüre
genannt ist.
6.2 Sollte der Kunde die Reise nicht antreten
können, da er nicht zum vereinbarten
Zeitpunkt erschienen ist, so kommen die
in Abschnitt 14 vorgesehenen Regelungen
zum Nichterscheinen zur Anwendung, beziehungsweise
die in Abschnitt 12 vorgesehenen Regelungen
zum Vertragsrücktritt seitens des Kunden.
6.3 Die Eigenschaften der Reisebusse können
je nach Anzahl der Reiseteilnehmer Unterschiede
aufweisen.
Sollte für eine Reise nicht die erforderliche
Anzahl an Teilnehmern erreicht werden, so
kann auch ein Minibus oder ein Fahrzeug
mit weniger Sitzplätzen verwendet werden.
6.4 Sollten während der Reise Verluste
oder Schäden am Handgepäck oder
an anderen Gegenständen, die der Kunde
mit sich führt, auftreten, gehen diese
ausschließlich auf Gefahr des Reisenden.
7. Verpflegung
7.1 Wird die Verpflegungskategorie eines
Hotels mit Vollpension (VP) angegeben, so
schließt diese Frühstück,
Mittagessen und Abendessen ein.
Die Verpflegungskategorie Halbpension (HP)
umfasst ein Frühstücksbuffet,
Mittagessen und Unterkunft. In der Regel
sind die Getränke bei diesen Mahlzeiten
nicht mit inbegriffen.
7.2 Besondere Ernährungsweisen (vegetarische
oder spezielle Kost) werden nur garantiert,
wenn dies zuvor von den Vertragsparteien
in besonderen Vertragsbedingungen vereinbart
wurde.
8. Zusätzliche Leistungen
8.1 Wenn ein Kunde besondere Leistungen
(zum Beispiel ein Zimmer einer höheren
Kategorie etc.) wünscht und diese Leistungen
nicht definitiv von golfandwinespain.com
bestätigt werden können, so kann
der Kunde auf die gewünschten Leistungen
verzichten oder den entsprechenden Antrag
aufrecht erhalten, in Erwartung, dass diese
Leistungen schließlich doch angeboten
werden können.
8.2 Sollten die Vertragsparteien die Zahlung
für zusätzliche Dienste, die schließlich
nicht geleistet werden können, vereinbart
haben, so wird golfandwinespain.com den
gezahlten Betrag zurückerstatten, entweder
unverzüglich bei Verzicht des Kunden
auf die zusätzliche Leistung oder nach
Rückkehr von der Reise, je nachdem
ob der Kunde auf die Leistung des gewünschten
zusätzlichen Dienstes bereits verzichtet
hatte, oder ob er den Antrag aufrecht erhielt.
9. Gepäck
Das Gepäck und die weiteren persönlichen
Gegenstände des Kunden sind nicht Gegenstand
des Vertrags über die kombinierte Reise.
Der Transport erfolgt durch den Reisenden
und auf seine eigene Gefahr.
Gofandwinespain.com haftet nicht für
Vorfälle jeglicher Art oder ihre Konsequenzen
in Zusammenhang mit dem Gepäck.
Die Beförderungsunternehmen (Flug-,
Schifffahrts- und Bahngesellschaften, Gesellschaften
zur Beförderung auf dem Landweg etc.)
können gegenüber dem Kunden haften
gemäß den Bestimmungen des Beförderungsvertrags,
die den entsprechenden Fahrscheinen zugrunde
liegen.
Diese Verträge kommen einzig zwischen
dem genannten Beförderungsunternehmen
und dem Kunden und unabhängig von golfandwinespain.com
zustande. Sollte das aufgegebene Gepäck
abhandenkommen, so ist die Reklamation an
das Beförderungsunternehmen zu richten.
Was die Luftbeförderung des Gepäcks
betrifft, so gelten die von den Fluggesellschaften
aufgestellten und von der IATA reglementierten
Bestimmungen. Im Falle eines Schadens oder
eines Verlusts empfehlen wir umgehend eine
entsprechende Schadensanzeige (P.I.R. property
irregularity report) vor Verlassen des Flughafens
zu stellen.
Ebenso haften die Hotels, gemäß
ihren spezifischen Bestimmungen, für
jede Art von Vorfall im Zusammenhang mit
dem Gepäck und den persönlichen
Gegenständen des Kunden, der sich während
des Aufenthalts im entsprechenden Hotel
ereignet.
Es wird empfohlen, dass die Kunden beim
Auf- und Abladen ihres Gepäcks anwesend
sind und dass, sobald sie einen Mangel,
Schaden oder Verlust eines ihrer persönlichen
Gegenstände feststellen, die nötigen
Reklamationen sofort bei den Beförderungsunternehmen
oder beim Hotel stellen.
III. RECHTE DER VERTRAGSPARTEIEN VOR BEGINN
DER REISE
10. Vertragsänderung
10.1 Sollte der Kunde vor Antritt der Reise
eine Änderung des Ziels, des Transportmittels,
der Dauer, des Termins oder der Route der
gebuchten Reise oder der sonstigen Bestimmungen
hinsichtlich der Leistungen wünschen,
und wenn die Agentur diese Änderungen
durchführen kann, so kann diese die
Zahlung der nachgewiesenen zusätzlichen
Kosten für die durchgeführten
Änderungen verlangen sowie die Zahlung
einer Zulage für die Reservierungsänderung,
die nicht mehr als 3% des Reisepreises betragen
darf.
10.2 Vor Reiseantritt darf die Agentur
nur diejenigen Änderungen durchführen,
die unerheblich und für die Durchführung
der Reise erforderlich sind. Als erhebliche
Änderungen werden solche erachtet,
welche die Erfüllung des Reisezwecks
gemäß den allgemeinen oder speziellen
Eigenschaften der Reise verhindern.
10.3 Sollte sich die Agentur dazu gezwungen
sehen, erhebliche Änderungen vornehmen
zu müssen, so wird sie dies dem Kunden
umgehend mitteilen. Dieser kann dann entscheiden,
ob er die Änderung des Vertrags, in
der die vorgenommenen Abwandlungen und ihre
Auswirkungen auf den Reisepreis ausdrücklich
wiedergegeben werden, annimmt, oder ob er
vom Vertrag zurücktreten möchte.
Der Kunde muss der Agentur seine Entscheidung
innerhalb von drei Tagen nach Erhalt der
Nachricht über die Änderung mitteilen.
Wenn der Kunde seine Entscheidung nicht
innerhalb der genannten Frist mitteilt,
so gilt dies als Annahme des Vertrags.
11. Änderung des Preises
11.1 Golfandwinespain.com kann den Preis
nur nach oben oder nach unten ändern,
wenn diese Änderung wenigstens 20 Tage
vor Reiseantritt stattfindet und wenn sie
unbedeutend ist, das heißt 15% des
Reisepreises nicht überschreitet.
11.2 Dies Änderungen werden dem Kunden
schriftlich oder auf jedem anderen Weg mitgeteilt,
der einen Nachweis über den Versand
der Nachricht erlaubt. Der Kunde kann vom
Vertrag zurücktreten, wenn die Änderung
erheblich ist, oder er kann die Änderung
des Vertrags annehmen. Der Kunde muss der
Agentur seine Entscheidung innerhalb einer
Frist von drei Tagen mitteilen.
12. Rechte des Kunden im Fall der Vertragsauflösung
12.1 Sollte der Kund gemäß den
vorangegangenen Abschnitten vom Vertrag
zurücktreten, so kann er zwischen den
folgenden Optionen wählen:
Rückerstattung innerhalb einer Frist
von einem Monat aller geleisteten Zahlungen
oder Annahme einer gleich- oder höherwertigen
kombinierten Reise, sofern die Agentur ihm
eine solche anbieten kann. Wenn die angebotene
Reise höherwertig ist, so kann die
Agentur keinen Preiszuschlag verlangen.
Der Kunde kann auch den Antritt einer Reise
geringeren Wertes annehmen, aber in diesem
Fall wird die Agentur die Preisdifferenz
vom Reisepreis abziehen.
12.2 In beiden Fällen hat der Kunde
ein Recht auf die Zahlung einer Entschädigung,
die für den Fall der Stornierung der
Reise gemäß Abschnitt 13 vorgesehen
ist, und die innerhalb der gleichen Frist
erfolgen muss.
13. Übertragung der Reservierung
13.1 Der Kunde kann seine Reservierung
auf eine Person übertragen, welche
die erforderlichen Voraussetzungen, die
in der Broschüre und im Vertrag für
den Antritt der kombinierten Reise genannt
werden, erfüllt.
13.2 Die Übertragung muss der Agentur
auf geeignete Weise mitgeteilt werden und
ist kostenlos, sofern die Agentur die Mitteilung
nicht später als fünfzehn Tage
vor Beginn der Reise erhält. Wenn die
Übertragung zu einem späteren
Zeitpunkt stattfinden soll und die Agentur
sie akzeptieren kann, so kann diese vom
Kunden einen Übertragungszuschlag verlangen,
der 3% des Reisepreises nicht übersteigt.
13.3 In jedem Fall haften der Kunde und
die Person, auf welche die Reservierung
übertragen wurde, gemeinsam für
die Zahlung des Restbetrags sowie für
die nachgewiesenen zusätzlichen Kosten,
die für die Übertragung angefallen
sein könnten.
14. Stornierungsrecht des Kunden
14.1 Sollte der Kunde die gebuchten Leistungen
freiwillig zu einem beliebigen Zeitpunkt
unterbrechen aufgrund von Änderungen
des Programms infolge der meteorologischen
Verhältnisse oder anderer Gründe,
oder aufgrund von Verspätungen oder
anderen Umständen, die während
der Reise auftreten können, so werden
keine der bereits geleisteten Zahlungen
zurückerstattet. Family Golf tours
sowie die Leistungsanbieter sind von jeglicher
Haftung für die Kosten, die durch die
genannten Unterbrechungen entstehen, befreit.
Bei einem Vertragsrücktritt innerhalb
von 15 Tagen vor Reiseantritt muss der Kunde
eine Rücktrittspauschale zahlen, die
sich nach den folgenden Angaben richtet:
35% des Reisepreises bei einer Stornierung,
die mehr als zehn und weniger als 15 Tage
vor Antritt der Reise vorgenommen wird.
60% des Reisepreises bei einer Stornierung,
die zwischen zehn und drei Tage vor Reiseantritt
vorgenommen wird.
100% des Reisepreises bei einer Stornierung
innerhalb von 48 Stunden vor Antritt der
Reise.
14.2 Der Kunde muss keine Rücktrittspauschale
zahlen wenn der Vertragsrücktritt aufgrund
von höherer Gewalt erfolgt. Als höhere
Gewalt im Sinne dieser Regelung gelten:
Tod, Unfall oder schwere Krankheit des Kunden
oder einer der Personen seines Haushalts
oder vergleichbare Gründe, die eine
Teilnahme an der Reise verhindern.
14.3 Auf jeden Fall muss der Kunde die
Kosten, die für die Bearbeitung der
Stornierung anfallen, tragen.
14.4 Der Vertragsrücktritt wird wirksam
in dem Augenblick, in dem die Willenserklärung
des Kunden der Agentur zugeht.
14.5 Sobald die Agentur vom Vertragsrücktritt
erfährt, werden dem Kunden die geleisteten
Zahlung innerhalb einer Frist von nicht
mehr als einem Monat zurückerstattet,
abzüglich der Bearbeitungsgebühr
und, falls zutreffend, der nachgewiesenen
Stornierungskosten sowie der Rücktrittspauschale.
14.6 Wenn die kombinierte Reise besonderen
Vertragsbedingungen unterliegt, wie zum
Beispiel speziellen Tarifen oder vergleichbaren
Bedingungen, so finden die Bearbeitungsgebühren
und Rücktrittspauschalen Anwendung,
die in der Broschüre oder dem Vertrag
der jeweiligen Reise ausdrücklich erwähnt
werden und gehen zulasten des Kunden.
15. Absage der Reise durch den Veranstalter
15.1 Bei Absage der Reise durch den Veranstalter
aus einem Grund, der nicht vom Kunden zu
vertreten ist, hat dieser das Recht auf
Vertragskündigung mit den im Abschnitt
10 vorgesehenen Rechten.
15.2 In den folgenden Fällen entsteht
kein Recht auf Schadensersatz:
- Wenn die Absage der Reise aufgrund von
Nichterreichen der erforderlichen Teilnehmerzahl,
die in der Broschüre oder im Vertrag
der kombinierten Reise festgesetzt ist,
erfolgt. In diesem Fall muss die Agentur
die Absage dem Kunden vor Ablauf der in
der Broschüre oder im Vertrag angegebenen
Frist schriftlich mitteilen. Sollte keine
entsprechende Frist angegeben sein, so wird
diese auf zehn Tage vor Antritt der Reise
festgesetzt.
- Bei Absage der Reise aufgrund von höherer
Gewalt. Zum Begriff höhere Gewalt zählen
alle Ereignisse, die außerhalb des
Einflussbereichs der Agentur liegen, die
ungewöhnlich und unvorhersehbar sind
und deren Konsequenzen sich nicht verhindern
lassen konnten, obwohl die Agentur angemessene
Maßnahmen ergriffen hat.
16. Nichterscheinen bei Reiseantritt
16.1 Nichterscheinen bei Reiseantritt liegt
vor, wenn der Kunde seine Absicht, an der
Reise nicht teilzunehmen, nicht mitteilt
und nicht zur vereinbarten Zeit am vereinbarten
Ort für den Antritt der Reise erscheint.
In diesem Fall verliert er alle Ansprüche
auf Rückerstattung der geleisteten
Zahlungen und ist weiterhin zur Zahlung
der ausstehenden Summen verpflichtet.
16.2 Erfolgt das Nichterscheinen allerdings
aufgrund von höherer Gewalt, so hat
der Kunde Anspruch auf Rückerstattung
der geleisteten Zahlungen, abzüglich
einer Bearbeitungs- und Stornierungsgebühr.
Als höhere Gewalt im Sinne dieser Regelung
gelten: Tod, Unfall oder schwere Krankheit
des Kunden oder einer der Personen seines
Haushalts oder vergleichbare Gründe,
die eine Teilnahme an der Reise und die
Möglichkeit einer entsprechenden Mitteilung
an die Agentur verhindern.
IV. RECHTE UND PFLICHTEN DER VERTRAGSPARTEIEN
NACH ANTRITT DER REISE
17. Schlechterfüllung oder fehlende
Leistungen
17.1 Sollte der Kunde während der
Reise feststellen, dass eine der gebuchten
Leistungen nicht oder nur mangelhaft erfüllt
wird, so muss er dies golfandwinespain.com
unverzüglich und vor Ort mitteilen
oder, falls nötig, dem Anbieter der
Dienstleistung, um die es sich handelt.
Die Mitteilung muss schriftlich oder auf
jedem anderen Weg erfolgen, der einen Nachweis
über den Versand der Nachricht erlaubt.
Nach Erhalt der Mitteilung muss golfanwinespain.com
die nötigen Maßnahmen für
eine angemessene Lösung des Problems
ergreifen.
17.2 Wenn die Mitteilung in der genannten
Weise und innerhalb der genannten Frist
erfolgt, so befreit der Beleg für die
Übermittlung der Nachricht den Kunden
vom Beibringen weiterer Beweise für
den Mangel, es sei denn, dass golfandwinespain.com
oder der Leistungserbringer in Anwesenheit
des Kunden nachweisen konnten, dass der
entsprechende Mangel nicht existiert oder
nicht die erforderlichen Eigenschaften erfüllt
und dass sie dies belegen konnten.
17.3 Wenn der Kunde die entsprechende Mitteilung
nicht in der genannten Weise und innerhalb
der genannten Frist übermittelt, so
muss er die Mängel, die er geltend
machen will, gemäß den allgemeinen
Beweiskriterien beweisen. Alle Schäden,
die aufgrund der fehlenden Kommunikation
entstehen oder sich verschlimmern, fallen
zu seinen Lasten.
18. Unmöglichkeit der Erbringung eines
bedeutenden Teils der Leistungen seitens
des Veranstalters
18.1 Sollte die Agentur nach Reiseantritt
einen bedeutenden Teil der Leistungen, die
im Vertrag vorgesehen sind, nicht erbringen
können, oder sollte sie nicht nachweisen
können, dass sie diese Leistungen nicht
erbringen kann, so muss golfandwinespain.com
angemessene Lösungen für die Fortsetzung
der Reise finden. Als bedeutender Teil der
vorgesehenen Leistungen gelten jene, deren
Fehlen den normalen Ablauf der Reise verhindern
und bei deren Fehlen man nicht erwarten
kann, dass ein Teilnehmer an dieser Art
von Reisen unter diesen Umständen die
Reise fortsetzt.
18.2 golfandwinespain.com kann keine zusätzlichen
Zahlungen für die vorgenommenen Lösungen
für die Fortsetzung der Reise verlangen
und wird dem Kunden die Differenz zwischen
dem Preis der vorgesehenen Leistungen und
dem Preis der erbrachten Leistungen zurückerstatten.
18.3 Wenn der Kunde ausdrücklich oder
stillschweigend die von golfanwinepsain.com
vorgeschlagenen Lösungen akzeptiert,
so hat er kein Recht auf Entschädigung
für die genannten Änderungen.
Als stillschweigende Annahme der genannten
Vorschläge gilt, wenn der Kunde die
Reise mit den vom Veranstalter vorgeschlagenen
Lösungen fortführt.
18.4 Sollten die vom Veranstalter vorgenommenen
Lösungen nicht durchführbar sein
oder sollte der Kunde sie aus angemessenen
Gründen nicht akzeptieren, muss die
Agentur:
Dem Kunden ein Beförderungsmittel,
das mit dem gebuchten vergleichbar ist,
für die Rückreise an den Ort des
Reiseantritts oder an jeden anderen Ort,
den die Vertragsparteien vereinbart haben,
zur Verfügung stellen, sofern der Vertrag
die Rückbeförderung einschließt.
Dem Kunden die geleisteten Zahlungen abzüglich
des Betrags für die Leistungen, die
er ihm bis zum Ende der Reise erbracht hat,
zurückerstatten, es sei denn, der Mangel,
der die Fortsetzung der Reise verhindert,
ist vom Kunden zu vertreten.
Dem Kunden, wenn nötig, eine Entschädigung
zahlen.
19. Vertragsrücktritt seitens des
Kunden während der Reise
19.1 Der Kunde hat das Recht, nach Reiseantritt
vom Vertrag über die kombinierte Reise
zurückzutreten, darf in diesem Fall
aber keine Erstattung der geleisteten Zahlungen
fordern und ist weiterhin zur Zahlung der
ausstehenden Forderungen verpflichtet.
19.2 Wenn der Vertragsrücktritt aufgrund
eines Unfalls oder einer Krankheit des Kunden
erfolgt, die ihn an der Fortsetzung der
Reise hindern, so ist die Agentur dazu verpflichtet,
dem Kunden die notwendige Hilfe zu leisten
und, falls nötig, ihm die Differenz
zwischen dem Preis für die vorgesehenen
Leistungen und dem Preis für die erbrachten
Leistungen zurückzuerstatten, abzüglich
der entsprechenden nachgewiesenen Stornierungskosten.
19.3 In beiden Fällen gehen die zusätzlichen
Kosten für den Vertragsrücktritt
und insbesondere die Kosten für die
Rückreise zum Ort des Reiseantritts
zulasten des Kunden.
20. Mitwirkungspflicht seitens des Kunden
für die Gewährleistung eines normalen
Reiseablaufs
20.1 Der Kunde muss sich an die Anweisungen
von golfandwinespain.com hinsichtlich eines
angemessenen Verlaufs der Reise halten sowie
an die allgemeinen Bestimmungen für
die Teilnehmer der Leistungen, die zur kombinierten
Reise gehören. Insbesondere muss er
während einer Gruppenreise die üblichen
Umgangsformen wahren und sich so verhalten,
dass ein normaler Verlauf der Reise nicht
gefährdet wird.
20.2 Schwere Verstöße gegen
diese Pflichten erlauben es der Agentur,
den Vertrag über die kombinierte Reise
zu kündigen. In diesem Fall muss die
Agentur dem Kunden ein Beförderungsmittel,
das mit dem gebuchten vergleichbar ist,
für die Rückreise zum Ort des
Reiseantritts oder zu jedem anderen vereinbarten
Ort zur Verfügung stellen, sofern der
Vertrag die Rückbeförderung einschließt.
Die Agentur hat außerdem das Recht
auf eine Entschädigung für die
Schäden, die durch das Verhalten des
Kunden entstanden sind.
V. VERTRAGSHAFTUNG FÜR SCHLECHTERFÜLLUNG
ODER NICHTERFÜLLUNG
21. Haftungsverteilung
21.1 golfandwinespain.com haftet gegenüber
dem Kunden für die korrekte Erfüllung
des Reisevertrags gemäß den Verpflichtungen,
die der Veranstalter als Leistungserbringer
von kombinierten Reisen hat.
21.2 golfandwinespain.com haftet ausschließlich
für die Koordinierung der im Vertrag
enthaltenen Leistungen. Alle Umstände
und Ereignisse, die vom Veranstalter nicht
zu vertreten sind, fallen nicht unter die
Haftung der Agentur.
Gründe für den Haftungsausschluss
· Die bei Vertragserfüllung
festgestellten Mängel sind vom Kunden
zu vertreten.
· Die genannten Mängel sind
von einem Dritten zu vertreten, der nichts
mit der Erbringung der im Vertrag vorgesehenen
Leistungen zu tun hat, und sind unvorhersehbar
und unüberwindbar.
· Die genannten Mängel sind
auf höhere Gewalt zurückzuführen.
Als höhere Gewalt gelten all jenen
Umstände, die ungewöhnlich und
unvorhersehbar sind und deren Konsequenzen
nicht verhindert werden konnten, obwohl
angemessene Maßnahmen ergriffen wurden.
22. Haftungsausschluss für Personenschäden
22. Hinsichtlich der Entschädigung
für die Schäden, die sich aus
der Nichterfüllung oder der mangelhaften
Erfüllung der im Vertrag über
die kombinierte Reise enthaltenen Leistungen
entstehen, so richten sie sich nach den
gültigen Gesetzen, die für diese
Fälle gelten. Die Schäden, die
keine Personenschäden sind, müssen
vom Kunden belegt werden und die Entschädigung
für diese Schäden kann in keinem
Fall den ursprünglich vereinbarten
Gesamtpreis für die Reise überschreiten.
Golfandwinespain.com haftet unter keinen
Umständen für die Kosten für
Unterkunft, Verpflegen, Beförderung
und andere Kosten, die aufgrund einer Verspätung
der Beförderungsmittel infolge von
höherer Gewalt entstehen können.
Findet die Beförderung auf dem Landweg
statt und mit einem Transportmittel, das
von golfandwinespain.com direkt oder indirekt
gebucht wurde, so muss der Kunde im Falle
eines Unfalls die entsprechende Reklamation
beim Beförderungsunternehmen stellen,
um einen möglichen Schadensersatz von
der Versicherung dieses Unternehmens zu
erhalten. Golfandwinespain.com wird den
Kunden dabei kostenlos beraten und helfen.
22.2 Die in den vorangegangenen zwei Abschnitten
beschriebenen Beschränkungen gelten
nicht, wenn die Agentur oder die Leistungserbringer
den Schaden vorsätzlich verursacht
oder ihn fahrlässig in Kauf genommen
haben.
23. Information über anwendbaren Vorschriften
für Reisepässe und Visa
23.1 Die Agentur ist dazu verpflichtet,
den Kunden über die für die Reise
und den Aufenthalt nötigen Gesundheitsvorschriften
zu unterrichten sowie über die anwendbaren
Vorschriften hinsichtlich der Reisepässe
und Visa von Bürgern der Europäischen
Union und haftet für die Richtigkeit
der erbrachten Information.
23.2 Der Kunde ist verpflichtet, die für
die Reise nötigen Unterlagen, einschließlich
des Reisepasses und der Visa, zu beschaffen
und die genannten Gesundheitsvorschriften
zu erfüllen. Die Agentur haftet nicht
für Schäden, die durch das Fehlen
dieser Unterlagen entstehen, insbesondere
nicht für die Kosten, die für
eine Unterbrechung der Reise oder für
eine mögliche Rückreise entstehen.
24. Haftung für Leistungen, die nicht
Teil der kombinierten Reise sind
24.1 Die Bestimmungen über die Vertragshaftung
für die kombinierte Reise finden keine
Anwendung auf Leistungen wie die Teilnahme
an Ausflügen, Sportveranstaltungen,
kulturellen Veranstaltungen oder Besuche
von Ausstellungen oder Museen oder andern
Leistungen, die nicht im Gesamtpreis für
die kombinierte Reise enthalten sind und
die der Kunde fakultativ im Rahmen oder
während der genannten Reise bucht.
In diesen Fällen ist die Agentur dazu
verpflichtet, den Kunden auf den fakultativen
Charakter dieser Leistungen hinzuweisen
sowie auf die Tatsache, dass sie nicht Teil
der kombinierten Reise sind.
24.2 Falls die Agentur die Buchung dieser
Leistungen vermittelt, so haftet sie für
sie gemäß den spezifischen Bestimmungen
des geschlossenen Vertrags.
VI. REKLAMATIONEN UND KLAGEN AUS SCHULDRECHTLICHEM
VERTRAG
25. Anzuwendendes Gesetz
Dieser Vertrag über eine kombinierte
Reise richtet sich nach den von den Vertragsparteien
vereinbarten Bestimmungen und nach diesen
Allgemeinen Geschäftsbedingungen, welche
sich nach dem Recht am Ort des Vertragsschlusses
richten und, in Ermangelung derer, nach
den Bestimmungen des Gesetzes 21/1995 vom
6. Juli über kombinierte Reisen.
26. Reklamation an die Agentur
26.1 Unbeschadet der ihm zur Verfügung
stehenden gerichtlichen Verfahren, kann
der Kunde die Nichterfüllung oder die
mangelhafte Erfüllung des Vertrags
gegenüber golfandwinespain.com innerhalb
einer Frist von 30 Tagen nach der vertraglich
vorgesehenen Beendigung der Reise reklamieren.
26.2 Golfandwinespain.com ist dazu verpflichtet,
auf diese Reklamationen schriftlich zu antworten,
innerhalb einer Frist von maximal 30 Tagen,
je nach den Verpflichtungen, die der Agentur
als Leistungsverwalter der kombinierten
Reise obliegen.
26.3 Während dieser Zeitspanne können
sich die Agentur und der Kunde um eine Vermittlung
durch die zuständige Behörde oder
durch die Einrichtungen, die diesem Zwecke
dienen, bemühen, um selbst eine für
beide Seiten zufriedenstellende Lösung
für den Konflikt zu finden.
26.4 Wenn der Konflikt durch die Reklamation
an die Agentur nicht beigelegt werden kann,
so kann der Kunde um eine Schlichtung seitens
des Verbraucherschutzes bitten, sofern die
betroffene Agentur zuvor dem System der
Schiedsgerichtsbarkeit beim Verbraucherschutz
beigetreten war, oder er kann in jedem Fall
eine Reklamation auf dem Rechtsweg durchsetzen.
27. Gültigkeit
Das Programm in dieser Broschüre hat
die folgende Gültigkeit: das Winterprogramm
vom 1. Oktober 2007 bis zum 31. März
2008 und das Sommerprogramm vom 1. April
2008 bis zum 31. Juni 2008.
28. Hinweise
Golfandwinespain.com behält sich das
Recht vor, die vorliegenden allgemeinen
Geschäftsbedingungen regelmäßig
abzuändern und zu aktualisieren, ohne
dies zuvor den Nutzern mitteilen zu müssen.
Golfandwinespain.com erklärt, dass,
im Geist der Transparenz, der sich aus dem
Gesetz 21/1995 und dem Gesetz 26/1984 ergibt,
sowohl die „Hinweise und wichtigen
Hinweise” sowie die anderen in der
Broschüre und auf der Website gemachten
Angaben, als auch die vorstehenden Informationen
wesentlicher Teil des Gegenstands des Vertrags
über die kombinierte Reise sind.
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